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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Januar 2025

§ 1 Anwendungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Verträge zwischen der Digipren GmbH und ihren Auftraggebern Anwendung. Entgegenstehende oder abweichende Geschäfts-, Vertrags- und/oder Einkaufsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, Ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt.

2. Soweit zwischen den Vertragsparteien auch individualvertragliche Vereinbarungen getroffen worden sind, haben diese Vorrang vor den Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten dann nur ergänzend, sofern und soweit im Individualvertrag nichts oder nichts Abweichendes geregelt ist.

§ 2 Leistungen der Digipren GmbH

1. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Digipren GmbH nur die Erbringung von Dienstleistungen schuldet, nicht jedoch die Herstellung eines Werks oder die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig, dass sich am ausschließlich dienstvertraglichen Charakter der Leistungspflicht der Digipren GmbH auch dann nichts ändert, wenn diese sich zur schriftlichen Aufzeichnung der Ergebnisse ihrer Dienstleistung sowie zur Erstellung und Übergabe entsprechender Berichte, Studien und dergleichen verpflichtet.

2. Die Digipren GmbH ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages fachkundiger Dritter als Unterauftragnehmer zu bedienen. Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig, dass die Digipren GmbH keine rechtsberatenden, steuerberatenden oder zur Tätigkeit von Wirtschaftsprüfern gehörenden Tätigkeiten schuldet oder leistet.

3. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Digipren GmbH nicht dazu verpflichtet ist, die ihr schriftlich oder mündlich erteilten Informationen, Daten oder Unterlagen auf deren sachliche oder rechnerische Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit hin zu überprüfen. Falls die Digipren GmbH jedoch erkennt, dass die ihr erteilten Informationen offensichtlich unrichtig, unvollständig oder nicht ordnungsgemäß sind, wird sie darauf hinweisen.

4. Der Auftraggeber hat Anspruch auf die Beseitigung etwaiger Mängel. Dieser Anspruch muss unverzüglich geltend gemacht werden. Der Digipren GmbH ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

§ 3 Aufbewahrung von Unterlagen

Die Digipren GmbH ist zur Aufbewahrung der ihr zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen nicht mehr verpflichtet, wenn seit dem Tag der Beendigung des Vertragsverhältnisses drei Jahre vergangen sind oder seit einer schriftlichen Aufforderung an den Auftraggeber, die Unterlagen abzuholen, ein halbes Jahr vergangen ist.

§ 4 Mitwirkungspflicht

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Digipren GmbH nach Kräften zu unterstützen, namentlich alle zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen zu übermitteln, und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.

2. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, der Digipren GmbH eine oder mehrere Personen zu benennen, die dazu ermächtigt sind, für den Auftraggeber verbindlich alle zur Erbringung der geschuldeten Dienstleistung notwendigen Erklärungen abzugeben.

§ 5 Datenschutz, Datenübermittlung

1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Daten- und Informationsaustausch in der Zusammenarbeit auch über unverschlüsselte E-Mails erfolgt. Sofern der Auftraggeber wünscht, dass Daten nicht über unverschlüsselte E-Mails versendet werden, wird er dies schriftlich mitteilen.

2. Die Digipren GmbH ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen ihrer Tätigkeit maschinell zu erheben, automatisiert zu verarbeiten und zu speichern sowie im Rahmen des Auftragsgegenstandes ggf. einem Dienstleistungsrechenzentrum oder anderen geeigneten Dritten zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen.

3. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Inhalt unverschlüsselter E-Mails möglicherweise von unbefugten Dritten gelesen werden kann. Gleichwohl erklärt sich der Auftraggeber mit einer Kommunikation per unverschlüsselter E-Mail einverstanden.

§ 6 Rechte an den Arbeitsergebnissen

1. Sämtliche Urheberrechte an allen von der Digipren GmbH erstellten Schriftstücken stehen ausschließlich der Digipren GmbH zu.

2. Die Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung solcher Schriftstücke ist dem Auftraggeber nur für seinen eigenen Betrieb zu den vertraglich vorausgesetzten Zwecken gestattet.

3. Die Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Digipren GmbH, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Zustimmung zur Weitergabe ergibt.

§ 7 Zurückbehaltungsrecht

Der Digipren GmbH steht bis zur vollständigen Erfüllung ihrer Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an den ihr vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen zu, sofern dem Auftraggeber dadurch kein unverhältnismäßiger Nachteil entsteht.

§ 8 Vergütung

1. Sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde, gilt die übliche Vergütung sowie die Erstattung von Aufwendungen in üblicher Höhe als vereinbart.

2. Die Digipren GmbH ist berechtigt, alle 14 Tage nach Beginn des Vertragsverhältnisses über die geleisteten Arbeiten abzurechnen. Das Honorar ist sofort nach Rechnungsstellung fällig.

3. Neben dem Honoraranspruch steht der Digipren GmbH ein Anspruch auf Ersatz aller zur Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen gemachten Aufwendungen und Auslagen zu.

4. Gegen den Honoraranspruch kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen die Aufrechnung erklären.

5. Die Umsatzsteuer wird jeweils in der gesetzlichen Höhe berechnet.

6. Mehrere Auftraggeber desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.

7. Einwendungen gegen Rechnungen der Digipren GmbH sind spätestens innerhalb vier Wochen nach Zugang geltend zu machen; spätere Einwendungen sind ausgeschlossen.

8. Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, erhält die Digipren GmbH einen dem Umfang ihrer bis zur Beendigung geleisteten Tätigkeit entsprechenden Anteil der Vergütung. Wird der Auftrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, vorzeitig beendet, hat die Digipren GmbH zusätzlich Anspruch auf 90 % der ihr für den Restzeitraum zustehenden Vergütung.

§ 9 Verschwiegenheit

Die Digipren GmbH verpflichtet sich, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber sie von dieser Verpflichtung entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen der Digipren GmbH erforderlich ist.

§ 10 Haftung

Die Haftung der Digipren GmbH für Schäden des Auftraggebers ist ausgeschlossen, soweit nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt; sie ist im Falle von Fahrlässigkeit der Höhe nach auf EUR 250.000,00 je Schadensfall begrenzt. Die Digipren GmbH haftet jedoch für Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für Schäden aus der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung für Produktionsausfall und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

§ 11 Verjährung

Sämtliche aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Ansprüche des Auftraggebers gegen die Digipren GmbH verjähren nach 2 Jahren. Abweichend hiervon gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren, wenn der Digipren GmbH Vorsatz zur Last fällt.

§ 12 Kündigung des Vertragsverhältnisses

Sofern nicht anders vereinbart, kann das Vertragsverhältnis von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 13 Beendigung des Auftrags

Der der Digipren GmbH erteilte Auftrag wird durch die Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen beendet. Teilt die Digipren GmbH dem Auftraggeber schriftlich die vollständige Erbringung aller geschuldeten Dienstleistungen mit, kann der Auftraggeber weitere Leistungen nicht mehr verlangen, wenn er nicht innerhalb von vier Wochen schriftlich die Unvollständigkeit rügt.

§ 14 Schlussbestimmungen

Auf alle aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden Ansprüche findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist der Sitz der Digipren GmbH. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, soll dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren.

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